Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektversicherung (Stand - 04.01.2021)

 

AGB - Projektversicherung

Begrifflichkeiten

  1. Die versicherte Person ist die am Projekt teilnehmende Schüler*in.

  2. Der Versicherungsnehmer ist das Elternteil oder die gesetzliche Vertretung der versicherten Person, wenn diese unter 18 Jahre alt ist.

  3. Der Versicherer / Veranstalter ist InterACT English gGmbH, Planufer 92B, 10967 Berlin.

1 Gegenstand der Versicherung 

1.1  Bei Nichtantritt des Englischprojekts / der Klassenfahrt erstattet der Versicherer / Veranstalter bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. 

1.1.1  Diese Versicherungssumme stellt die tatsächlich geleistete Zahlung des Einzelnen (auf Basis der gewählten Preiskategorie zum Zeitpunkt des Kaufs dar. 

1.1.2  Sollte ein Englischprojekt / eine Klassenfahrt durch eine externe finanzielle Förderung (Förderverein, Stiftung o.Ä.) mitfinanziert werden, ist dieser Anteil der Projektgebühr nicht versichert und wird nicht erstattet.

1.2  Die Versicherung muss spätestens 14 Tage vor dem ersten Tag des Projekts abgeschlossen werden, um gültig zu sein. 

1.3  Für jede*n teilnehmende*n Schüler*in ist eine eigene Versicherungspolice erforderlich. Dies gilt auch für Geschwisterkinder. 

1.4  Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung ist nur für vollständig versäumte Projekttage möglich. Teilweise abgeschlossene Projekttage sind von der Erstattung ausgenommen.

1.5  Eine Stornierung der Versicherung ist nicht möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht erstattungsfähig.

2 Versicherte Ereignisse 
2.1  Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung des Englischprojekts / der Klassenfahrt nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: 

- unerwartete Erkrankung;

- schwere Unfallverletzung; 

- offizielle Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes im Rahmen von Covid-19

- Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der 

Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist; 

- Tod. 

3 Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht:

3.1 für Schüler*innen, die aufgrund von disziplinarischen oder verhaltensbedingten Problemen aufgefordert werden, das Projekt zu verlassen. 

3.2 für Schüler*innen, die sich offiziell für das Projekt angemeldet haben, aber entweder vor oder während des Projekts entscheiden, ohne einen der in 2.1 genannten Gründen, nicht teilzunehmen. 

3.3 für Abwesenheiten, die nicht unter 2.1 genannt werden.

3.4 für alle weiteren Schüler*innen oder Geschwister, die nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind (der Versicherungsschutz ist nicht übertragbar). 

3.5 für Schüler*innen, die auf Anfrage des Versicherers / Veranstalters kein ärztliches Attest** vorlegen können. 

3.6 für teilweise abgeschlossene Projekttage.

3.7 für Schüler*innen, deren Versicherungspolice weniger als 14 Tage vor dem ersten Tag des Projekts abgeschlossen wurde. 

3.8 für zusätzliche Projektkosten, die eigenständig mit Dritten vertraglich vereinbart wurden (zum Beispiel die Kosten für eine Unterkunft während einer Klassenfahrt). In diesem Fall werden die Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien zwischen dem Drittanbieter und der Schule festgelegt. InterACT English gGmbH hat keinen Einfluss und keine Verantwortung in diesen Bereichen.  

**Um die Unannehmlichkeiten für Familien und Schüler*innen so gering wie möglich zu halten, ist ein ärztliches Attest in der Regel nicht erforderlich. Der Versicherer / Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, in besonderen Fällen ein solches zu verlangen. Falls ein ärztliches Attest benötigt wird, erfolgt diese Aufforderung spätestens 5 Arbeitstage nach Ende des Projekts. 


4 Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls 


Der Versicherungsnehmer / die versicherte Person ist verpflichtet, 

4.1 im Falle einer Abwesenheit die Schule und die Klassenlehrkraft zu informieren und einen Grund anzugeben. 

4.2 den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Projekttag einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier

4.3 auf Verlangen des Versicherers / Veranstalters ein ärztliches Attest vorzulegen. 

4.4 bei Schaden am Eigentum der versicherten Person / der Versicherungsnehmer geeignete Nachweise (z.B. Polizeiprotokoll) einzureichen (siehe Punkt 2.1).


5 Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten 


5.1  Die Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente oder die Nichtbeachtung der in Absatz 4 genannten Obliegenheiten, führt zum Erlöschen der Stornoversicherung. 

5.2  Das Erlöschen der Versicherung hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer / die versicherte Person keinen Anspruch auf Erstattung der Versicherungssumme hat.


6 Versicherungswert 

6.1 Im Falle einer Abwesenheit gemäß Abs. 2 kann der Versicherungsnehmer / die versicherte Person eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Zahlung verlangen. 

6.2 Nur der tatsächlich gezahlte Betrag, bzw. ein Teil davon, ist erstattungsfähig. 

6.3 Der maximale Erstattungsbetrag richtet sich nach der bei der Buchung gewählten Versicherungskategorie (Preisspanne). Ein Erstattungsanspruch für einen Betrag oberhalb der gewählten Kategorie ist nicht möglich. 

6.4 Für Teilerstattungen: 

Der Erstattungsbetrag basiert auf einer anteiligen Tagesgebühr: Die Berechnung erfolgt wie folgt:

Bezahlte Kosten / Dividiert durch die Anzahl der Programmtage insgesamt = Tagessatz. Für jeden vollständig versäumten Tag hat der Versicherungsnehmer / die versicherte Person Anspruch auf den Tagessatz. 

Ein Beispiel: 

Kosten für eine Englisch Projektwoche insgesamt: 109,00 € 

Programmdauer: 5 Tage 

Tagessatz: 109,00 € / 5 Tage = 21,80 € pro Tag 

Erstattungsbetrag: 21,80 € x Anzahl der vollständig abwesenden Tage = Erstattungsbetrag. 

6.5  Nach Eingang des Erstattungsantrags erfolgt die Auszahlung an den Versicherungsnehmer / die versicherte Person innerhalb von 30 Tagen ab Eingang per Überweisung. 

7. Datenschutz

Zum Zwecke der Verwaltung der Projektversicherung werden mit der Anmeldung folgende Daten der Schüler*innen erfasst: Name, Vorname, Kursnummer, Schulname, Jahrgangsstufe / Klasse, Kurstitel und individuell bezahlter Betrag für das Projekt. Vom Versicherungsnehmer werden Name, E-Mail-Adresse und die Zahlungsinformationen erfasst. Im Falle eines Erstattungsanspruchs wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, den Namen, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse anzugeben. Mit dem Abschluss des Online-Kaufs der Versicherungspolice stimmt der Versicherungsnehmer der Verarbeitung der Daten zu. Die Daten werden ausschließlich bei InterACT English gGmbH hinterlegt und nur an solche Drittanbieter weitergegeben, die zur Abwicklung der Transaktion erforderlich sind. Die Daten werden nicht für andere Zwecke als den Kauf und die Verwaltung des Versicherungsprodukts weitergegeben.

Bei Fragen, Kommentaren oder Anliegen kontaktieren Sie bitte unser Büro unter info@interactenglish.de oder rufen Sie uns an unter 030 2033 9702. 


Berlin, 09.11.2020 © InterACT English gGmbH, HRB 188932 – Amtsgericht

Charlottenburg, Planufer 92B, 10967 Berlin / © aller Fotos in dieser

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Den Erstattungsantrag finden Sie hier.