Allgemeine Geschäftsbedingungen für InterACT English gGmbH (Stand - 20.03.2021)

 

1. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG

1.1 Alle Projekte werden gemeinsam mit einer verantwortlichen Person der teilnehmenden Schule organisiert, sei es ein*e (Klassen)lehrer*in oder eine Person mit verwaltender Tätigkeit in der Schule. Wenn ein Programm angefragt wird, erhalten die Schulen ein Angebot und Informationsmaterial. Mit diesen Informationen wird ein Programm/Terminplan und ein Vertrag zwischen InterACT English gGmbH und der teilnehmenden Schule erstellt. Alle relevanten Informationen, die für die Schüler*innen und Eltern vor dem Programm benötigt werden, werden durch InterACT English gGmbH zur Verfügung gestellt und von der verantwortlichen Person der Schule ausgehändigt.

2. ZAHLUNG

2.1 Die teilnehmende Schule erhält bis spätestens 6 Wochen vor Projektstart eine Rechnung. Der volle Rechnungsbetrag muss bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Projekttag auf dem Konto der InterACT English gGmbH eingegangen sein. InterACT English behält sich vor das Projekt kurzfristig zu stornieren, sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig festgestellt werden können.

Die Erstellung von mehreren Rechnungen oder Rechnungssplit ist möglich, zum Beispiel für individuelle Klassen, den Förderverein oder für andere Förderorganisationen, wie beispielsweise Stiftungen oder Ministerien. Es liegt in der Verantwortung der koordinierenden Lehrkraft der Schule InterACT English gGmbH über die konkreten Details zu informieren. Bei der Überweisung ist die Angabe der Rechnungsnummer und des Schulnamens als Verwendungszweck zwingend notwendig. Sollte der Rechnungsbetrag in mehreren Teilzahlungen überwiesen werden, geben Sie bitte unbedingt einen Hinweis in Form von 1 von 2 o.Ä. im Verwendungszweck an.

3. VERSICHERUNGEN

3.1 InterACT English gGmbH verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

4. KURSGRÖßE / VERHÄLTNIS VON NATIVE SPEAKER UND SCHÜLER*IN

4.1 InterACT English benutzt zwei Lehrmodelle, welche auf der unterschiedlichen Anzahl an Native Speaker je Gruppe basiert (Solo Instruction oder Co-Teaching). Die folgende Übersicht verdeutlicht welche Programme und Gruppengrößen in welchem Stil unterrichtet werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich.

Solo Instruction (1 Native Speaker)

Native Speaker Week, Media Week, Art in Action

Klassenstufe 1 - 9 / 10 - 19 Schüler*innen = 1 Native Speaker

Klassenstufe 10 - 13 / 20 - 24+ Schüler*innen = 1 Native Speaker

Test Preparation, Shakespeare Workshop, Debate Workshop, Presentation Skills Workshop

Klassenstufe 8 - 13 / 10 - 24 Schüler*innen = 1 Native Speaker

Englisch-Kulturtag!

Klassenstufe 1 - 13 / 18-32 Schüler*innen = 1 Native Speaker

​Co-Teaching (2 Native Speaker)

Klassenfahrt / Feriencamp

Klassenstufe 6 - 7 / 20 - 27 Schüler*innen = 2 Native Speaker

Theatre week

Klassenstufe 8 - 13 / 20 - 32 Schüler*innen = 2 Native Speaker

Film week

Klassenstufe 8 - 13 / 20 - 30 Schüler*innen = 2 Native Speaker

Native Speaker Week, Media Week, Art in Action (Einzelnes Klassenprojekt)

Klassenstufe 5 - 9 / 20 - 27 Schüler*innen = 2 Native Speaker

Klassenstufe 10 - 13 / 20 - 27 Schüler*innen = 1 - 2 Native Speaker (abhängig von der individuellen Situation)

5. DURCHFÜHRUNG DER PROJEKTWOCHE / NATIVE SPEAKER

5.1 Jeder Native Speaker führt seinen Kurs eigenverantwortlich durch, unter der Berücksichtigung der vorher abgesprochenen inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit der Schule. Es wird darauf hingewiesen, dass die Native Speaker aufgrund des deutschen Arbeitsrechtes nicht explizit weisungsgebunden sein dürfen, sondern eigenverantwortlich handeln. Unsere Native Speaker sind überwiegend englische Muttersprachler*innen bzw. Bilingual und sprechen nicht zwangsläufig Deutsch.

5.2 INHALTLICHE PLANUNGEN

In Absprache zwischen der Schule, InterACT English und den Native Speakern, werden die Inhalte festgelegt. Eventuelle Abweichungen können aufgrund der Sprachkompetenzen der Schüler*innen begründet sein, auf welche die Native Speaker methodisch und didaktisch angemessen eingehen müssen und so ggf. die vorherige Planung des Projektes während der Durchführung ändern müssen.

6. ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN

6.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Native Speaker durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Projektwoche mit dem Namen eines Native Speakers

angekündigt wurde. Im Falle einer Krankheit eines Native Speakers sind wir bemüht sofortigen Ersatz zu besorgen. Kann wider Erwarten kein Ersatz gefunden werden, werden wir schnellstmöglich einen

Ausweichtermin organisieren oder erstatten in diesem Falle die bereits gezahlten Kursgebühren (falls das Programm bereits begonnen hat werden nur vollständig nicht absolvierte Tage anteilsmäßg erstattet).

7. BESONDERHEITEN DES KINDES

7.1 Falls ein*e teilnehmende*r Schüler*in medizinische oder andere Besonderheiten aufweist, die wir wissen und/oder beachten sollten (z.B. Wespenallergie, ADS, Asthma, besondere Ernährung), müssen uns diese bis spätestens eine Woche vor Projektbeginn ausführlich und schriftlich mitgeteilt werden.

8. AUFSICHTSPFLICHT UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

8.1 Die Aufsichtspflicht nehmen die Native Speaker im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter*innen der InterACT English gGmbH. InterACT English gGmbH behält sich vor, Kinder, die den Unterricht stören oder die Richtlinien und Regeln nicht beachten, nach Rücksprache mit der koordinierenden Lehrkraft der Schule und ohne Ersatz der Kosten, vom Projekt auszuschließen.

9. HAFTUNG

9.1 Das Schulprojekt wird im Auftrag der Schule als Schulveranstaltung von InterACT English gGmbH organisiert. Die Schule haftet nach § 51 des Schulgesetzes - SchulG (vgl. Schulgesetz für Berlin, oder entsprechende Landesgesetze). InterACT English kann daher zu keinem Zeitpunkt für inhaltliche, persönliche, Sachschäden oder ähnliches haftbar gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass zu jeder Zeit eine Aufsichtsperson der Schule pro Gruppe, insbesondere für Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes, die Veranstaltung begleiten muss. Zudem kann InterACT English gGmbH keine Verantwortung für individuelles Verhalten von Native Speakern übernehmen. Wir bemühen uns diese nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen und zu schulen, sie handeln jedoch aufgrund des deutschen Arbeitsrechtes als freie und selbstständige Sprachtrainer*innen.

10. RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN

Alle Projekte und Programme können storniert werden.

10.1 InterACT English gGmbH muss vorzeitig über den Widerruf in Kenntnis gesetzt werden. Um Stornogebühren zu vermeiden, müssen folgende Richtlinien eingehalten werden: Bei einer Absage von 29 oder mehr Tagen vor Projektbeginn erfolgt eine vollständige Erstattung der Programmgebühren. Bei einer Absage ab 28 Tagen vor Projektbeginn sind 25% der geschätzten Programmkosten zu zahlen, es erfolgt eine Erstattung von 75% der gesamten Projektkosten. Bei einer Absage ab 7 Tagen vor Projektbeginn sind 50% der geschätzten Programmkosten zu zahlen, es erfolgt eine Erstattung von 50% der gesamten Projektkosten.

10.2 Stornierungen von Projekten / COVID-19

Eine kostenfreie Stornierung ist jederzeit möglich, falls die

Schulfahrt/ das Schulprojekt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar wird oder das landesbezogene Kultusministerium der Schule die Absage von Schulfahrten oder externen schulischen Angeboten anordnet. Dies gilt sowohl für einzelne, als auch für alle teilnehmenden Klassen oder Gruppen.

Sollte ein Programm ab dem ersten Tag des Projekts storniert werden oder sollte die bereits begonnene Schulfahrt / das bereits begonnene Schulprojekt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar werden oder das landesbezogene Kultusministerium der Schule die Absage von Schulfahrten anordnen, wird eine Teilerstattung gewährt.

​Es werden nur vollständig nicht absolvierte Tage des Projekts abzüglich der nicht erstattungsfähigen Reise- und Hotelkosten (wenn zutreffend) erstattet. Angebrochene Tage sind nicht erstattungsfähig. Die zu zahlende Programmgebühr wird im beschriebenen Fall anhand der folgenden Kalkulation anteilsmäßig berechnet: Vertraglich festgelegte Projektkosten pro Person / Anzahl der Tage = Kosten pro Tag. Kosten pro Tag x volle unvollendete Tage des verbleibenden Programms - feste, nicht erstattungsfähige Kosten für Hotel/Reise (wenn zutreffend) = Erstattungsbetrag.

​10.3 Abwesenheit / Stornierung einzelner teilnehmender Schüler*innen

Versäumt ein*e Schüler*in das gesamte Projekt oder einen Teil davon aufgrund einer Krankheit, eines vermuteten oder bestätigten Falls von COVID-19, einer offiziellen Quarantäneanordnung (welche ausschließlich für den*die betroffene*n Schüler*in und nicht die gesamte Klasse ausgestellt wurde), oder aufgrund eines anderen Zeitkonflikts, z.B. ärztlichen Termins, Familienveranstaltung usw., ist eine Rückerstattung nur möglich, wenn die teilnehmende Familie bis spätestens 14 Tage vor Programmstart die optionale Rücktrittsversicherung erworben hat. Ohne diese Versicherung werden keine Rückerstattungen an individuelle Schüler*innen oder Familien für einzelne Abwesenheits-/ oder Krankheitstage gewährt.**

**Rücktrittsversicherung*: Diese Versicherung wird für alle InterACT Projekte angeboten, bis auf den Englisch Kulturtag. In diesem Fall sind die vereinbarte Mindestteilnehmendenzahl und der Mindestbeitrag verbindlich. Sollte eine Gruppe die vereinbarte Mindestteilnehmendenzahl unterschreiten, liegt es in der Verantwortung der Schule, die Differenz bis zum Mindestbeitrag zu übernehmen.​**Rücktrittsversicherung: Die Familien müssen im Planungsprozess der Schule über die optionale Rücktrittsversicherung informiert werden. InterACT English wird rechtzeitig einen Informationsbrief und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. Die optionale Versicherung steht nur den zahlenden Familien zur Verfügung und deckt nur den individuellen, gezahlten finanziellen Beitrag zum Projekt ab.​

10.4 Zahlungen aus Drittmitteln (Förderverein, Stiftungsgelder, Schulgelder)

Jegliche elternunabhängige, zur Projektfinanzierung verwendeten Mittel (wie schuleigene finanzielle Mittel, Mittel des Fördervereins, Drittmittel oder einer Kombination aus den oben genannten Mitteln) haben keinen Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung dieses Anteils an der Zahlung für abwesende Schüler*innen.

10.5 Rücktritt durch InterACT English gGmbH: Ein Programmausfall kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl ausgesprochen werden. Dies wird mindestens zwei Wochen vor Beginn des Projekts mitgeteilt. Ein Programmausfall kann ebenso aus wichtigem Grund/wegen höherer Gewalt (z.B. ernsthafte Erkrankung oder Unfall) ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird der schon geleistete Teilnehmendenbetrag vollständig zurückerstattet.

10.6 Vorzeitige Beendigung: Bei Programmabbruch oder vorzeitiger Beendigung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) wird der volle Teilnehmendenbeitrag einbehalten. Das geplante Programm kann an einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

11. DATENSCHUTZ

11.1 Zum Zwecke der Verwaltung der Projektwoche werden mit der Anmeldung folgende Daten der Schüler*innen erfasst: Name, Vorname, Alter, Kursnummer, Jahrgangsstufe/ Klasse, Kurstitel und Entgelt. Durch Unterschrift auf der Anmeldung stimmt die Schule der Verarbeitung der Daten zu. Es wird empfohlen, von den Erziehungsberechtigten dies ebenfalls auf dem Anmeldebogen schriftlich bestätigen zu lassen. Die Daten werden ausschließlich bei InterACT English gGmbH hinterlegt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte die Schule eine Spezialwoche buchen und/ oder ein Präsent von einem Kooperationspartner von InterACT erhalten und annehmen, behalten wir uns vor die Schuladresse (keine personenbezogenen Daten) an den Kooperationspartner weiterzugeben.

12. GENEHMIGUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG VON FOTOS UND VIDEOS

12.1 Fotos, Videos, Drehbücher, Zeichnungen u.Ä., die während des Projektes entstehen, können mit der Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten von InterACT English gGmbH verwendet werden (z.B. für eine Darstellung auf der Website). Ein Fotofreigabeformular wird den Eltern ausgehändigt, deren Kinder an einem Programm teilnehmen, in dem Videos oder Fotos gemacht werden. InterACT English gGmbH behält sich das Recht vor, eine genehmigte Fotofreigabe zur Voraussetzung für bestimmte Programme zu machen, z.B. dem Film Project Week, bei dem das Projekt abhängig von Standbildern und bewegten Aufnahmen ist.

13. URHEBERRECHT

13.1 Inhalt, Struktur und Layout der Website www.interactenglish.de, online.interactenglish.de und www.meinschulprojekt.de sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte für Bildmaterial, Texte und andere geschützte Werke, Marken und Kennzeichen werden dadurch nicht beschnitten. Die Vervielfältigung (inklusive des Ausdrucks auf Papier) oder die Verwendung der Website bzw. von Teilen davon zu Informationszwecken über die InterACT English Projekte ist gestattet. Jede andere Verwendung der auf dieser Website verfügbaren Inhalte zu einem anderen als dem oben genannten Zweck, ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers untersagt. Es gilt das deutsche Urheberechtsgesetz (UrhG). Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

​14. HAFTUNGSAUSSCHUSS

14.1 Die Nutzung der Website www.interactenglish.de and www.mein-schulprojekt.de, online.interactenglish.de dient zur reinen Information. Die Firma InterACT English gGmbH, übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund von Nutzung oder Nichtnutzung dargebotener Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens InterACT English gGmbH nachweislich kein Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dieser Haftungsausschluss (Disclaimer) ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Haftungsausschlusses der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt

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